Ihre Rechtsanwälte für Maklerrecht und Provisionsansprüche
Komplexe Provisionsfragen stellen Makler und Kunden vor Herausforderungen. Unsere Dienstleistung sichert Ihre Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Vertrauen Sie unserer Expertise, um Ihre Interessen im Maklerrecht durchzusetzen und Vorteile zu erzielen.
Rechtsanwaltskanzlei Posikow Kehren
Rechtsanwälte & Fachanwälte
Bekannt aus:
Muss die Maklerprovision wirklich gezahlt werden?
Der Streit um Maklerprovisionen ist ein häufiger Konflikt im Immobiliengeschäft. Egal, ob Sie als Makler Ihre Ansprüche durchsetzen oder als Kunde Ihre Zahlungspflicht anzweifeln: Wir vertreten Ihre Interessen fundiert und erfahren.
Typische Streitfälle, bei denen wir Ihnen helfen:
Die Maklerleistung wurde nicht oder nur unzureichend erbracht
Die Zahlungsvereinbarung ist unwirksam
Die Vermittlung war bereits anderweitig bekannt oder erfolgte doppelt
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Problemen mit der Maklerprovision und Fragen im gesamten Maklerrecht
Kanzlei Posikow Kehren Rechtsanwälte - Erfahrene Anwälte im Miet-, Immobilien- und Maklerrecht.
Fachanwaltliche Expertise in allen relevanten Bereichen des Immobilien- und Maklerrechts
Kanzlei in Hamburg - bundesweite Vertetung.
Ausgezeichnete Reputation und mehrfach prämiert
Schnelle Terminvergabe und transparente Kostenstruktur
Individuelle, auf Sie zugeschnittene Strategien – ob außergerichtlich oder gerichtlich
Unsere Leistungen im Maklerrecht
Für Makler: Juristische Unterstützung auf Augenhöhe
Als Makler kennen Sie den Markt wir kümmern uns um den rechtlichen Rückhalt. Ob Vertragsgestaltung oder Streitfall: Wir sichern Ihre Ansprüche professionell ab.
Für Maklerkunden:
Ihre Rechte im Blick
Nicht jeder Provisionsanspruch ist rechtens. Wir prüfen, ob die Forderung des Maklers überhaupt wirksam ist und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Menschlich, stark, kompetent
Ich kann die Kanzlei nur weiter empfehlen. Auf meine E-Mail Anfrage erhielt ich schon am selben Tag einen Anruf von Herrn Kehren. Ich wurde freundlich beraten und bekam kompetente Unterstützung. Vielen Dank Herr Kehren.
H.K.
Bewertung bei Anwalt.de
Ausführliche und hilfreiche Kommunikation
Herr Posikow hat meinen Fall zuverlässig & schnell bearbeitet. Herausgestochen ist seine sehr ausführliche und hilfreiche Kommunikation und hervorragende Erreichbarkeit. Ich habe mich sehr gut aufgehoben und betreut gefühlt, eindeutige Empfehlung.
N.K.
Bewertung bei Google
Versiert, Hilfsbereit, Freundlich & Souverän
Herr Kehren rief uns noch am selben Tag der Anfrage zurück und gab eine erste richtungsweisende Empfehlung. Sehr geduldig, erfahren und fokussiert. Wir bedanken uns und nehmen Herrn Kehrens Fachkompetenz gerne wieder in Anspruch.
P.S.
Bewertung bei Anwalt.de
Optimale Beratung zur Maklerprovision
Herr Rechtsanwalt Posikow ist ein sehr kompetenter Anwalt. Bei Anliegen und Anfragen reagiert er schnell und klärt über Möglichkeiten sowie Vorgehensweisen. Ich fühle mich immer sehr gut vertreten . Auf Anliegen antwortete er rasch und zuverlässig.
S.K.
Bewertung bei Google
Top-Beratung und großer Einsatz – Danke, Frau Lienau!
Frau Lienau ist eine außergewöhnlich kompetente und engagierte Anwältin. Sie hat mich nicht nur fachlich hervorragend beraten, sondern sich auch menschlich sehr für meinen Fall eingesetzt. Ihre klare Kommunikation, ihr Einsatz und ihre Verlässlichkeit haben mir in einer schwierigen Zeit sehr geholfen.
A.A.
Bewertung bei Anwalt.de
Professionelle Beratung
Ich kann die Leistungen von Herrn Posikow und seinem Team nur weiterempfehlen! Ich fühlte mich direkt nach dem ersten Telefonat in sicheren Händen und der weitere Verlauf hat dies Bestätigt. Er hat mich tatkräftig in meinem Anliegen unterstützt und mich sehr professionel beraten, was mir immer wieder eine Ruhe gab.
M.L.
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Menschlich, stark, kompetent
Ich kann die Kanzlei nur weiter empfehlen. Auf meine E-Mail Anfrage erhielt ich schon am selben Tag einen Anruf von Herrn Kehren. Ich wurde freundlich beraten und bekam kompetente Unterstützung. Vielen Dank Herr Kehren.
H.K.
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Ausführliche und hilfreiche Kommunikation
Herr Posikow hat meinen Fall zuverlässig & schnell bearbeitet. Herausgestochen ist seine sehr ausführliche und hilfreiche Kommunikation und hervorragende Erreichbarkeit. Ich habe mich sehr gut aufgehoben und betreut gefühlt, eindeutige Empfehlung.
N.K.
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Herr Kehren rief uns noch am selben Tag der Anfrage zurück und gab eine erste richtungsweisende Empfehlung. Sehr geduldig, erfahren und fokussiert. Wir bedanken uns und nehmen Herrn Kehrens Fachkompetenz gerne wieder in Anspruch.
P.S.
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Optimale Beratung zur Maklerprovision
Herr Rechtsanwalt Posikow ist ein sehr kompetenter Anwalt. Bei Anliegen und Anfragen reagiert er schnell und klärt über Möglichkeiten sowie Vorgehensweisen. Ich fühle mich immer sehr gut vertreten . Auf Anliegen antwortete er rasch und zuverlässig.
S.K.
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Top-Beratung und großer Einsatz – Danke, Frau Lienau!
Frau Lienau ist eine außergewöhnlich kompetente und engagierte Anwältin. Sie hat mich nicht nur fachlich hervorragend beraten, sondern sich auch menschlich sehr für meinen Fall eingesetzt. Ihre klare Kommunikation, ihr Einsatz und ihre Verlässlichkeit haben mir in einer schwierigen Zeit sehr geholfen.
A.A.
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Professionelle Beratung
Ich kann die Leistungen von Herrn Posikow und seinem Team nur weiterempfehlen! Ich fühlte mich direkt nach dem ersten Telefonat in sicheren Händen und der weitere Verlauf hat dies Bestätigt. Er hat mich tatkräftig in meinem Anliegen unterstützt und mich sehr professionel beraten, was mir immer wieder eine Ruhe gab.
M.L.
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Streit um die Maklerprovision? Lassen Sie uns das klären.
Ob Sie als Makler Ihre Provision sichern wollen oder als Kunde Zweifel an der Zahlungspflicht haben – wir prüfen Ihren Fall schnell und fundiert.
Füllen Sie jetzt das Formular aus – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Häufig gestellte Fragen
1. Wann muss eine Maklerprovision gezahlt werden?
Eine Maklerprovision ist grundsätzlich nur dann fällig, wenn ein wirksamer Maklervertrag vorliegt und die Maklerleistung ursächlich zum Abschluss des Hauptvertrags (z. B. Kaufvertrag) geführt hat. Entscheidend ist der sogenannte „Nachweis“ oder die „Vermittlungstätigkeit“ des Maklers.
2. Kann ich als Kunde einen Maklervertrag widerrufen?
Ja – sofern der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume (z. B. telefonisch oder per E-Mail) abgeschlossen wurde, besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Makler muss Sie über dieses Recht ordnungsgemäß belehren – sonst verlängert sich die Frist erheblich.
3. Was tun, wenn der Kunde die Provision nicht zahlt?
Als Makler sollten Sie die Anspruchsvoraussetzungen prüfen lassen: Gab es einen wirksamen Vertrag? Wurde die Immobilie nachweislich vermittelt? Ist der Provisionsanspruch schlüssig belegt? Ein Anwalt kann Sie bei der Durchsetzung der Maklerprovision unterstützen – notfalls auch gerichtlich.
4. Ist eine Reservierungsvereinbarung verbindlich?
Reservierungsvereinbarungen sind rechtlich heikel und oft nicht wirksam, wenn sie den Käufer unangemessen benachteiligen oder ohne notarielle Beurkundung abgeschlossen wurden. Eine rechtssichere Gestaltung ist daher sowohl für Makler als auch für Käufer wichtig.
5. Darf ein Makler für beide Seiten tätig sein (Doppeltätigkeit)?
Grundsätzlich ja – allerdings nur, wenn beide Parteien vorab über die Doppeltätigkeit informiert wurden und damit einverstanden sind. Ohne Zustimmung kann dies zur Unwirksamkeit des Provisionsanspruchs führen.
6. Wie kann ich einen unklaren oder überhöhten Provisionsanspruch abwehren?
Lassen Sie den Maklervertrag sowie den konkreten Leistungsnachweis anwaltlich prüfen. Oft fehlt es an einer ausreichenden Dokumentation oder es wurde nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen – das kann zur Unwirksamkeit der Forderung führen.
Individuelle und effiziente Unterstützung im Maklerrecht.