Bei Bußgeldbescheiden gilt eine Einspruchsfrist von nur zwei Wochen. Bei uns bekommen Sie daher immer umgehend einen Termin. Und es gilt: Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind oft besser als Sie denken!
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie sofort mit uns Kontakt aufnehmen. Wir übernehme für Sie die gesamte Abwicklung von der Schadensmeldung bis zur Auszahlung Ihrer Ansprüche. Alle Schriftsätze werden sofort an Sie weitergeleitet, so dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.