Wir schützen Ihre Rechte.
Die Zukunft junger Menschen auf dem Spiel! Warum sollten Sie oder Ihr Kind dann allein für Ihre Rechte kämpfen? Vertrauen Sie auf unser spezialisiertes Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung im Jugendstrafrecht.
Als erfahrene Anwälte für Jugendstrafrecht stehen wir jungen Menschen und ihren Familien im laufenden Ermittlungsverfahren oder im gerichtlichen Jugendstrafverfahren zur Seite und lassen Sie mit Ihrer Last nicht allein. Wir setzen uns dafür ein, Lösungen zu finden, die nicht nur rechtlich angemessen sind, sondern auch die persönliche Entwicklung und Zukunftschancen berücksichtigen.
Igor Posikow
Rechtsanwalt und Experte für Jugendstrafrecht
Jaleesa A. Lienau
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin
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Ihre starke Verteidigung: Individuelle Lösungen für jeden Fall im Strafrecht
Unsere Expertise deckt alle Bereiche des Strafrechts ab – von der ersten Beratung bis zur engagierten Verteidigung vor Gericht – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihren individuellen Fall.
Jugendstrafrecht - unsere Leistungen
Engagierte Verteidigung für Jugendliche und Heranwachsende in allen Bereichen des Jugendstrafrechts.
Unter anderem:
Allg. Strafrecht -
unsere Leistungen
Wir verteidigen Sie in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts.
Unter anderem:
Verkehrsstrafrecht - unsere Leistungen
Schützen Sie Ihre Rechte bei Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Unter anderem:
Handlungsempfehlung bei Festnahmen, Durchsuchungen oder Vorladungen
Strafverteidigerin
Jaleesa A. Lienau
Akute Anschuldigung?
Machen Sie keine Aussage: Belasten Sie sich nicht selbst und nutzen Sie Ihr Schweigerecht.
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Rufen Sie uns sofort an oder nutzen Sie das Formular. Wir beraten Sie und nehmen Akteneinsicht.
Hinweisen folgen & Beweise sichern
Befolgen Sie unsere Hinweise und sichern Sie entlastende Beweise für Ihre Verteidigung.
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Wir wollen, dass Sie Recht bekommen. Füllen Sie das Kontaktformular aus und erzählen Sie uns kurz von Ihrem Fall. Wir rufen Sie umgehend und kostenlos zurück und geben Ihnen Informationen zu Ihrem Fall.
Jaleesa A. Lienau & Igor Posikow
Rechtsanwälte für Strafrecht
Häufig gestellte Fragen im Jugendstrafrecht
Was unterscheidet das Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und junge Erwachsene bis 21 Jahre unter bestimmten Umständen. Es unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht durch einen stärkeren Fokus auf Erziehung statt Strafe. Ziel ist es, junge Menschen zu resozialisieren und ihnen die Konsequenzen ihres Handelns aufzuzeigen, anstatt sie nur zu bestrafen.
Welche Strafen können im Jugendstrafrecht verhängt werden?
Im Jugendstrafrecht gibt es verschiedene Sanktionen wie Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe. Zu den Erziehungsmaßregeln gehören Weisungen und Hilfen zur Erziehung, Zuchtmittel umfassen Verwarnungen, Auflagen und Jugendarrest. Die Jugendstrafe, eine Freiheitsstrafe, wird nur bei schweren Delikten verhängt und ist als letztes Mittel gedacht.
Kann ein Jugendlicher für dieselben Delikte wie ein Erwachsener belangt werden?
Ja, Jugendliche können für dieselben Delikte wie Erwachsene belangt werden, allerdings werden diese im Rahmen des Jugendstrafrechts verhandelt, welches andere Schwerpunkte und Herangehensweisen vorsieht, um den Bedürfnissen und der Entwicklung junger Menschen gerecht zu werden.
Wie läuft ein Jugendstrafverfahren ab?
Ein Jugendstrafverfahren beginnt in der Regel mit der Ermittlung der Tat durch die Polizei. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob Anklage erhoben wird. Im Gerichtsverfahren wird dann über die Schuld und die angemessene Maßnahme entschieden. Jugendgerichtsverfahren sind in der Regel nicht öffentlich, um die Privatsphäre des Jugendlichen zu schützen.
Welche Rechte haben Jugendliche im Strafverfahren?
Jugendliche haben im Strafverfahren dieselben grundlegenden Rechte wie Erwachsene, darunter das Recht auf einen Anwalt, das Recht zu schweigen und das Recht auf ein faires Verfahren. Zusätzlich gibt es spezielle Regelungen zum Schutz der Jugendlichen, wie die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten während der Vernehmung und besondere Rücksichtnahme auf das Alter und die Entwicklungsstufe des Jugendlichen.
Unser Standort in Hamburg.
Neuer Wall 75, 20354 Hamburg
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Jaleesa A. Lienau & Igor Posikow
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