Im Jugendstrafrecht gibt es verschiedene Sanktionen wie Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe. Zu den Erziehungsmaßregeln gehören Weisungen und Hilfen zur Erziehung, Zuchtmittel umfassen Verwarnungen, Auflagen und Jugendarrest. Die Jugendstrafe, eine Freiheitsstrafe, wird nur bei schweren Delikten verhängt und ist als letztes Mittel gedacht.