Wie wir Ihnen als Autokäufer helfen können
✅ Nacherfüllung & Neulieferung
Ihr Auto hat Mängel? Sie haben Anspruch auf Besserung!
Wenn Ihr gekauftes Fahrzeug Mängel aufweist, die nicht angegeben oder sogar bewusst verschwiegen wurden, haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung – also Reparatur oder Ersatz. Beim Neuwagen kommt sogar eine Neulieferung in Betracht. Leider verweigern Verkäufer dies oft. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte ernst genommen und rechtlich konsequent durchgesetzt werden.
✅ Widerruf vom Kaufvertrag
Auto online gekauft? Dann können Sie widerrufen!
Wurde das Fahrzeug online, telefonisch oder außerhalb eines Autohauses gekauft, haben Sie häufig ein gesetzliches Widerrufsrecht – ganz ohne Angabe von Gründen. Innerhalb der 14-tägigen Frist können Sie den Vertrag rückgängig machen, das Fahrzeug zurückgeben und erhalten den Kaufpreis vollständig zurück.
✅ Rücktritt vom Kaufvertrag
Fahrzeug mit Mängeln? Sie können vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Verkäufer die Mängel nicht beseitigt oder die Nachbesserung mehrfach scheitert, können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückfordern. Die Rückabwicklung ist in vielen Fällen möglich – auch bei gebrauchten Fahrzeugen. Wir prüfen Ihre Chancen und übernehmen die rechtliche Durchsetzung Ihrer Rücktrittsansprüche.
✅ Arglistige Täuschung & Betrug
„Gekauft wie gesehen“ gilt nicht bei Betrug!
Dieser Leitsatz ist in solch einem Fall nicht richtig. Wurden Mängel bewusst verschwiegen oder falsche Angaben gemacht, können Sie den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Selbst bei Privatverkäufen ist dann eine Rückabwicklung möglich. Wir prüfen Ihren Fall und helfen Ihnen dabei, Ihr Recht auf Rückgabe und Rückzahlung effektiv durchzusetzen.