Sachkenntnis und Erfahrung
Wir vertreten Sie kompetent und engagiert bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Unter anderem bei:
- Fahrerflucht / Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Alkohol am Steuer oder Drogen am Steuer
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Straßenverkehrsgefährdung
- Rotlichtverstoß
- Geschwindigkeitsüberschreitung
Machen Sie ohne rechtlichen Beistand keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Bei Bußgeldbescheiden gilt eine Einspruchsfrist von nur zwei Wochen. Bei und bekommen Sie daher immer umgehend einen Termin.
Durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.