Erfahrene Rechtsanwälte im Pferdercht
Probleme beim Pferdekauf oder Pferdeverkauf ?
Verschwiegene Mängel, Streit über den Vertrag oder ein krankes Pferd?
Ob Käufer oder Verkäufer Konflikte beim Pferdekauf sind belastend. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen: kompetent, verständlich und mit langjähriger Erfahrung im Pferdekaufrecht.
Rechtsanwaltskanzlei Posikow Kehren
Rechtsanwälte & Fachanwälte in Hamburg
Bekannt aus:
Ärger nach dem Pferdekauf? Das erleben viele Pferdebesitzer.
Der Kauf eines Pferdes ist oft mit großen Erwartungen verbunden. Umso enttäuschender, wenn sich später herausstellt: Das Pferd ist krank. Die Ankaufsuntersuchung war unvollständig. Oder wichtige Informationen wurden verschwiegen.
Wir verstehen, wie belastend das ist. Denn es geht nicht nur um Geld – sondern oft auch um ein Tier, das Ihnen ans Herz gewachsen ist.
Typische Fälle, bei denen wir Ihnen helfen:
Das Pferd hat gesundheitliche Mängel, die vor dem Kauf nicht bekannt waren.
Der Verkäufer weigert sich, den Kaufpreis zu erstatten oder das Pferd zurückzunehmen.
Der Kaufvertrag enthält Klauseln, die Ihre Rechte einschränken.
Sie wurden beim Pferdekauf über wichtige Eigenschaften getäuscht.
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Problemen im gesamten Pferderecht
Kanzlei Posikow Kehren Rechtsanwälte - Erfahrene Anwälte im Vertrags- und Pferderecht
Expertise in allen relevanten Bereichen des Vertragsrecht
Kanzlei in Hamburg - bundesweite Vertetung.
Ausgezeichnete Reputation und mehrfach prämiert
Schnelle Kontaktaufnahme und transparente Kostenstruktur
Individuelle, auf Sie zugeschnittene Strategien – ob außergerichtlich oder gerichtlich
So unterstützen wir Sie im Pferderecht
Rücktritt vom Kaufvertrag
Das Pferd ist krank oder hat versteckte Mängel? Dann haben Sie oft das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen die Rückabwicklung durch.
Anfechtung des Kaufvertrags
Nicht immer ist der Rücktritt sinnvoll, manchmal ist die Anfechtung des Kaufvertrags die zielführende Lösung. Wir helfen Ihnen, eine faire Anfechtung bei arglistiger Täuschung zu erreichen.
Schadensersatz bei Pferdekauf
Tierarztkosten, Unterbringung oder vergebliche Aufwendungen: Wenn Ihnen durch Mängel ein Schaden entstanden ist, prüfen wir, welche Ersatzansprüche Sie geltend machen können.
Beratung vor dem Kauf eines Pferdes
Sie möchten ein Pferd kaufen und sicher sein? Wir prüfen den Kaufvertrag vor der Unterschrift und beraten Sie zu wichtigen Klauseln – damit Sie später keine Probleme haben.
Vertretung für Verkäufer
Auch als Verkäufer oder Züchter können Sie mit Forderungen konfrontiert werden. Wir wehren unberechtigte Ansprüche ab und vertreten Ihre Interessen konsequent und zuverlässig.
Sven M. Google Bewertung
"Wir haben bereits mit allen Anwälten der Kanzlei POSIKOV & KEHREN zusammengearbeitet und waren jedes Mal sehr zufrieden. Das gesamte Team ist zuverlässig, gut erreichbar und arbeitet lösungsorientiert. Man merkt, dass hier Erfahrung vorhanden ist und intern gut zusammengearbeitet wird.“
Dr. Hamzah A. Google Bewertung
"Herr Posikow hat meinen Fall mit großer Leidenschaft, Professionalität sowie Kompetenz begleitet und erfolgreich abgeschlossen. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!"
Lana K. Google Bewertung
"Rechtsanwalt Herr Posikow hat mich in einem schwierigen Fall vertreten. Dank einem hohen Maß an Kompetenz, Wissen und Erfahrung, wählte er die beste und effektivste Strategie um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Seine schnelle Vorgehensweise, Geduld und Freundlichkeit beim Beantworten meiner zahlreichen Fragen, haben mir enorm geholfen."
Eda M. Google Bewertung
"Wir haben die Kanzlei Posikow Kehren kontaktiert und wurden sofort ausführlich und fachlich top beraten. Extrem kompetent, schnell und zuverlässig – genau das, was man sich wünscht."
Jörn S. Google Bewertung
"Das erzielte Ergebnis des Rechtsstreits hat unsere Erwartungen mehr als erfüllt. Dank der sehr schnellen Bearbeitung des Falls, der treffsicheren rechtlichen Beurteilung, der klaren Schriftsätze und immer sehr kurzfristigen Kommunikation konnte der erreichte Vergleich zeitnah getroffen werden."
Sven M. Google Bewertung
"Wir haben bereits mit allen Anwälten der Kanzlei POSIKOV & KEHREN zusammengearbeitet und waren jedes Mal sehr zufrieden. Das gesamte Team ist zuverlässig, gut erreichbar und arbeitet lösungsorientiert. Man merkt, dass hier Erfahrung vorhanden ist und intern gut zusammengearbeitet wird.“
Dr. Hamzah A. Google Bewertung
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In vier Schritten zu Ihrem Recht
01
Füllen Sie das Formular aus
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Was ist passiert? Was wünschen Sie sich? Je genauer Ihre Angaben, desto schneller können wir reagieren. Geben Sie bitte auch Ihre Kontaktdaten an.
Hinweis: Ihr Zeitaufwand: maximal 5 Minuten
02
Eine erste Einschätzung erhalten
Ein Anwalt prüft Ihren Fall und meldet sich per E-Mail oder Telefon bei Ihnen. Sie erhalten eine erste Einschätzung – klar, verständlich und unverbindlich.
Hinweis: Rückmeldung innerhalb von 2 Werktagen
03
Wir besprechen zusammen die Strategie
Im persönlichen Gespräch per Telefon, Video-Call oder in unserer Kanzlei in Hamburg klären wir das weitere Vorgehen. Gemeinsam legen wir die Strategie fest.
Hinweis: Termin innerhalb weniger Tage möglich
04
Wir setzen Ihre Rechte durch
Jetzt übernehmen wir. Wir kontaktieren die Gegenseite, führen alle notwendigen Verhandlungen und vertreten Sie – wenn nötig – auch entschlossen vor Gericht.
Hinweis: Kontaktaufnahme innerhalb von 7 Tagen
Ihre Anfrage zum Pferderecht
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, damit wir alle wichtigen Informationen direkt zur Hand haben. So können wir Ihre Situation von Anfang an richtig einschätzen und Sie bestmöglich unterstützen.
Kaufpreis des Pferdes
Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Sie können uns auch direkt anrufen
Mo-Fr von 09:00 bis 18:00
Unsere Kanzlei
Im Herzen von Hamburg
Neuer Wall 75, 20354 Hamburg

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Pferderecht (FAQ)

1. Wann kann ich vom Pferdekauf zurücktreten?
Ein Rücktritt ist möglich, wenn das Pferd einen erheblichen Mangel hat, der bereits beim Kauf vorlag. Der Verkäufer muss in der Regel zuerst die Möglichkeit zur Nachbesserung erhalten. Scheitert diese oder ist sie unzumutbar, können Sie zurücktreten.
2. Was gilt, wenn das Pferd „ohne Gewährleistung" verkauft wurde?
Ein Gewährleistungsausschluss kann unwirksam sein – zum Beispiel bei einem Verbrauchsgüterkauf oder wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat. Wir prüfen, ob der Ausschluss in Ihrem Fall greift.
3. Welche Mängel berechtigen zum Rücktritt?
Typische Mängel sind chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten oder Lahmheiten, die vor dem Kauf nicht bekannt waren. Entscheidend ist, ob der Mangel erheblich ist und zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorlag.
4. Wie wichtig ist die Ankaufsuntersuchung?
Die Ankaufsuntersuchung (AKU) ist ein wichtiges Beweismittel. Sie dokumentiert den Gesundheitszustand zum Kaufzeitpunkt. Wir empfehlen immer eine umfassende AKU – und prüfen, ob diese korrekt durchgeführt wurde.
5. Welche Fristen muss ich beachten?
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei gewerblichen Verkäufern kann diese auf ein Jahr verkürzt werden. Bei einem Privatverkauf kann sie ausgeschlossen werden. Melden Sie Mängel so schnell wie möglich, um keine Ansprüche zu verlieren.
6. Was kostet eine anwaltliche Beratung?
Die Kosten können sich nach dem Streitwert oder dem Aufwand richten. Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten mit Ihnen, bevor wir tätig werden. Oft übernimmt auch eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.
7. Kann ich auch bei einem Privatverkauf vom Kauf zurücktreten?
Ja, auch bei einem Privatverkauf ist ein Rücktritt möglich. Voraussetzung ist, dass ein erheblicher Mangel vorliegt und dieser bereits bei der Übergabe bestand. Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, greift auch ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss nicht.
8. Was kann ich tun, wenn das Pferd nach dem Kauf lahmt?
Lahmheiten können ein Sachmangel sein, wenn die Ursache bereits beim Kauf vorlag. Lassen Sie das Pferd zeitnah tierärztlich untersuchen und dokumentieren Sie alles. Wir prüfen dann, welche Ansprüche bestehen.
9. Haftet der Verkäufer auch für Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes?
Ja, auch Verhaltensauffälligkeiten wie Koppen, Weben oder Aggressivität können Mängel darstellen. Entscheidend ist, ob das Verhalten bereits vor dem Kauf bestand und ob es die Nutzung des Pferdes erheblich einschränkt. Wir helfen Ihnen bei der Einschätzung.
10. Muss ich dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen?
In der Regel ja. Bevor Sie vom Vertrag zurücktreten, muss der Verkäufer die Gelegenheit zur Nachbesserung erhalten. Bei Pferden ist eine Nachbesserung oft schwierig oder unmöglich. In solchen Fällen kann die Fristsetzung entbehrlich sein. Wir beraten Sie dazu.
Individuelle und effiziente Unterstützung im Pferderecht.